1 Kündigung im Arbeitsrecht: Inhalt und Hinweise zum Umgang mit den Informationen auf dieser Seite. Bitte zuerst und vollständig lesen!
Diese Seite ist für Arbeitgeber konzipiert. Arbeitnehmer lesen bitte hier weiter.
Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).
Kündigung im Arbeitsrecht: Inhalt und Hinweise zu dieser Seite
Für die Inhalte, die Aktualität und die Richtigkeit übernehme ich keine Haftung. Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge bin ich dankbar: Berlin@recht-bw.de
Allgemeine Hinweise zum Autor, Motivation und Anspruch an die Darstellung:
Autor: Ich bin Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und deutschlandweit tätig. Seit 1999 vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Ausspruch von Kündigungen beziehungsweise der zur Wehrsetzung gegen eine Kündigung.
Motivation: Immer wieder beobachte ich gravierende Fehler beim Umgang mit der Materie, die sich einfach vermeiden lassen. Das betrifft vor allem Formfehler und taktische Fehleinschätzungen.
Anspruch: Ich strebe (wie immer) eine einfache und praxisnahe Darstellung an, konzentriert auf die wesentlichen Punkte. Dabei lasse ich bewusst den ein oder anderen Spezialfall der besseren Verständlichkeit halber unberücksichtigt.
Grenzen, Gefahr, Zielgruppe - Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Gefahr: Der Inhalt der folgenden Seiten könnte suggerieren, auch der durch die Lektüre fortgebildete Laie schwämme einigermaßen sicher in dieser überschaubaren Bucht des Rechts. Vor dieser Annahme warne ich eindringlich. Wer allein mit Anleitungen aus dem Internet seine elektrischen Leitungen verlegt, hat bestimmt schon mal einen Schlag bekommen. So kann es auch hier passieren. Einziger Vorteil: Anders als Strom, kann das Recht in Deutschland nicht töten. Ein ärgerlicher und kostspieliger Untergang vor Gericht ist aber jederzeit möglich.
Zielgruppe: Diese Seite ist ausdrücklich für Arbeitgeber konzipiert. Arbeitnehmer lesen hier weiter. Auch Arbeitgeber sollten nach dem Studium dieser Seite, die für Arbeitnehmer aufbereiteten Informationen lesen. Sie können hier nämlich erkennen, welche Vorgehensweisen ich der anderen Seite, also den Arbeitnehmern, empfehle, um sich gegen eine Kündigung frühzeitig und nachhaltig zu Wehr zu setzen. Entsprechend können Sie derartige Strategien bei Ihren eigenen Überlegungen besser begegnen.
Allgemeine Hinweise bitte vor Gebrauch der nachfolgenden Seiten für die Erstellung von Kündigungen unbedingt lesen:
Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist oftmals an einige Voraussetzungen gebunden. Ich gebe Ihnen auf dieser Seite eine Anleitung, wie Sie eine Kündigung unter Heranziehung von eventuell bestehenden Kündigungsgründen aussprechen können und was dabei zu beachten ist. Mein Ziel ist es, hierbei verständlich zu bleiben und möglichst viele Einzelfälle zu erfassen. Da, wo ein allzu detailliertes Eingehen auf den Einzelfall mehr Verwirrung schafft als mutmaßlichen Nutzen, orientiere ich mich an der Mehrzahl der Fälle. Nichtsdestotrotz bleibt es für den juristischen Laien immer mit einem gewissen Risiko verbunden, eigenverantwortlich tätig zu werden.
Beispiel: Basteln an der Stromversorgung als Laie
Achten Sie von vornherein beim Ausspruch der Kündigung darauf, dass Sie hierbei keine Fehler machen. Bereits ausgesprochene und unwirksame Kündigungen führen oft zu ärgerlichen Kündigungsschutzprozessen mit den Arbeitnehmern, in denen Sie dann der Gefahr auflaufen, dass im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs Mehrzahlungen auf Sie zukommen können. Diesen Ärger und auch diese Kosten können durch vorherige Prüfung der Kündigung vermieden werden. Fazit: Wenn Sie ohne weiteres eine Kündigung aussprechen, kann es sein, dass der zu kündigende Arbeitnehmer gegen diese eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegt. Sollte sich dann herausstellen, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, verschlechtert sich Ihre Position sehr gravierend. Die Beratung/Begleitung beim Ausspruch von Kündigungen und auch bei einem Kündigungsschutzprozess gegen Sie kann von uns zu einem fest vereinbarten Stundensatz übernommen werden. Wir werden aber auch zu den gesetzlichen Gebühren tätig. Die Berechnung der Kosten ist hier immer abhängig vom Streitwert, weshalb je nach Streitwert entweder das eine oder das andere für Sie günstiger ist.Geld sparen und Ärger vermeiden - Klicken sie hier!
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Vergessen Sie nicht, dass bei der äußerst komplizierten Verfahrensweise im Einzelfall auch Anwälte Fehler machen. Anwälte haben dafür eine Haftpflichtversicherung, Sie nicht. Den gesamten Schaden tragen Sie selbst und dieser kann, wie oben dargestellt, erheblich sein. Vergessen Sie außerdem folgendes nicht: Ich versuche diese Seite aktuell zu halten. Nichtsdestotrotz gibt es derzeit eine Vielzahl von aktuellen Rechtsprechung (insbesondere des Bundesarbeitsgerichts) die den Einzelfall dann doch etwas anders dastehen lassen kann, als hier geschildert.Was kann diese Seite nicht leisten? - Klicken Sie hier!
Fazit: Nur für den, der bereit ist, ein erhebliches Risiko einzugehen, stellt diese Seite eine sinnvolle Alternative zur Beauftragung eines Rechtsanwalts dar. Alle anderen sollten einen ersten Überblick über das Thema erlangen und mithilfe dieser Informationen prüfen können, ob in ihrem besonderen Fall eine Kündigung des Arbeitnehmers überhaupt möglich ist. Ist dies der Fall, empfehle ich allerdings die Hinzuziehung eines anwaltlichen Experten.
Wichtiger Hinweis zum Ende: Arbeiten Sie bitte die Seiten komplett durch. Ich habe mich bemüht, den Inhalt auf das Wesentliche zu reduzieren. Wenn Sie etwas auslassen, besteht die Gefahr, dass Sie gravierende Fehler machen.
Bei Fragen oder Anregungen zu den dargestellten Inhalten kontaktieren Sie mich gerne unter:
Fachanwalt@arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
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