1 Kündigung im Arbeitsrecht: Inhalt und Hinweise zum Umgang mit den Informationen auf dieser Seite. Bitte zuerst und vollständig lesen!

 

Diese Seite ist für Arbeitgeber konzipiert. Arbeitnehmer lesen bitte hier weiter.
Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).

Kündigung im Arbeitsrecht: Inhalt und Hinweise zu dieser Seite

Für die Inhalte, die Aktualität und die Richtigkeit übernehme ich keine Haftung. Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge bin ich dankbar: Berlin@recht-bw.de

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht, Eigenbedarfskündigung

Fachanwalt Bredereck

Allgemeine Hinweise zum Autor, Motivation und Anspruch an die Darstellung:

Autor: Ich bin Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und deutschlandweit tätig. Seit 1999 vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer  im Zusammenhang mit dem Ausspruch von Kündigungen beziehungsweise der zur Wehrsetzung gegen eine Kündigung.

Motivation: Immer wieder beobachte ich gravierende Fehler beim Umgang mit der Materie, die sich einfach vermeiden lassen. Das betrifft vor allem Formfehler und taktische Fehleinschätzungen.

Anspruch: Ich strebe (wie immer) eine einfache und praxisnahe Darstellung an, konzentriert auf die wesentlichen Punkte. Dabei lasse ich bewusst den ein oder anderen Spezialfall der besseren Verständlichkeit halber unberücksichtigt.

Grenzen, Gefahr, Zielgruppe - Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Grenzen: Es wird mir nicht gelingen, alle Einzelfragen abschließend zu (er)klären. Häufig werde ich mich auf die regelmäßigen und die wichtigsten Fragen beschränken müssen, um den Leser nicht zu verwirren.

Gefahr: Der Inhalt der folgenden Seiten könnte suggerieren, auch der durch die Lektüre fortgebildete Laie schwämme einigermaßen sicher in dieser überschaubaren Bucht des Rechts. Vor dieser Annahme warne ich eindringlich. Wer allein mit Anleitungen aus dem Internet seine elektrischen Leitungen verlegt, hat bestimmt schon mal einen Schlag bekommen. So kann es auch hier passieren. Einziger Vorteil: Anders als Strom, kann das Recht in Deutschland nicht töten. Ein ärgerlicher und kostspieliger Untergang vor Gericht ist aber jederzeit möglich.

Zielgruppe: Diese Seite ist ausdrücklich für Arbeitgeber konzipiert. Arbeitnehmer lesen hier weiter. Auch Arbeitgeber sollten nach dem Studium dieser Seite, die für Arbeitnehmer aufbereiteten Informationen lesen. Sie können hier nämlich erkennen, welche Vorgehensweisen ich der anderen Seite, also den Arbeitnehmern, empfehle, um sich gegen eine Kündigung frühzeitig und nachhaltig zu Wehr zu setzen. Entsprechend können Sie derartige Strategien bei Ihren eigenen Überlegungen besser begegnen.


Allgemeine Hinweise bitte vor Gebrauch der nachfolgenden Seiten für die Erstellung von Kündigungen unbedingt lesen:

Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist oftmals an einige Voraussetzungen gebunden. Ich gebe Ihnen auf dieser Seite eine Anleitung, wie Sie eine Kündigung unter Heranziehung von eventuell bestehenden Kündigungsgründen aussprechen können und was dabei zu beachten ist. Mein Ziel ist es, hierbei verständlich zu bleiben und möglichst viele Einzelfälle zu erfassen. Da, wo ein allzu detailliertes Eingehen auf den Einzelfall mehr Verwirrung schafft als mutmaßlichen Nutzen, orientiere ich mich an der Mehrzahl der Fälle. Nichtsdestotrotz bleibt es für den juristischen Laien immer mit einem gewissen Risiko verbunden, eigenverantwortlich tätig zu werden.

Beispiel: Basteln an der Stromversorgung als Laie

Ich vergleiche dies immer mit dem Elektriker: Wenn ich als Laie an meiner Stromversorgung bastele, kann ich durchaus das eine oder andere Problem allein lösen. Ich spare hierbei zunächst Kosten. Geht dann aber etwas schief und wird ein Brand ausgelöst, kehrt sich die Angelegenheit unter Kostengesichtspunkten schnell in ihr Gegenteil. Es bleibt also im Einzelfall immer eine Abwägung, wann man den Experten hinzuzieht. Mir persönlich ist es als Anwalt immer lieber, wenn ich zur Brandverhinderung gerufen werde. Die Löschung eines Brandes ist häufig schwierig und das Inventar kann selten vollständig gerettet werden. Während beim Thema Elektrik bei den Menschen häufig eine gesunde Scheu besteht, selbst tätig zu werden, ist dies im Bereich anwaltlicher Tätigkeit nicht der Fall. Ich höre von Mandanten oft den Satz: “Lesen und Schreiben kann ich allein!“ Das ist zutreffend, jedenfalls bei den meisten. Allerdings ist damit die anwaltliche Tätigkeit nicht hinreichend beschrieben. Ohne auf Details einzugehen: Ein Studium, ein Referendariat und eine spätere jahrelange Spezialisierung und fortlaufende Weiterbildung wären sicher nicht nötig, wenn es sich lediglich um Lesen und Schreiben handeln würde. Wenn wir also die Ausbildungszeiten des Anwalts mit der des Elektrikers vergleichen, müssten wir eigentlich zu dem Schluss kommen, dass wir uns nach entsprechender Vorbereitung als Laie eher an die Elektrik wagen könnten, als an das Recht. In der Praxis ist leider das Gegenteil zu beobachten. Was lernt also der Anwalt in der langen Zeit seiner Ausbildung, was über Lesen und Schreiben hinausgeht? Ich würde sagen in erster Linie: Juristisches Denken. Dieses Denken ist das, was Sie bei Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistung bezahlen und worauf Sie umgekehrt verzichten, wenn Sie selbständig tätig werden. Das soll Ihnen nicht den Mut nehmen, sondern Sie nur auf Gefahren hinweisen.

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Übertragen auf den Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer bedeutet dies folgendes: Wenn Sie eine Kündigung  aussprechen wollen, sind Sie oftmals an Kündigungsgründe, sei es eine betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung, gebunden, da für Ihren Betrieb das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Achten Sie von vornherein beim Ausspruch der Kündigung darauf, dass Sie hierbei keine Fehler machen. Bereits ausgesprochene und unwirksame Kündigungen führen oft zu ärgerlichen Kündigungsschutzprozessen mit den Arbeitnehmern, in denen Sie dann der Gefahr auflaufen, dass im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs Mehrzahlungen auf Sie zukommen können. Diesen Ärger und auch diese Kosten können durch vorherige Prüfung der Kündigung vermieden werden.

Fazit: Wenn Sie ohne weiteres eine Kündigung aussprechen, kann es sein, dass der zu kündigende Arbeitnehmer gegen diese eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegt. Sollte sich dann herausstellen, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, verschlechtert sich Ihre Position sehr gravierend.

Die Beratung/Begleitung beim Ausspruch von Kündigungen und auch bei einem Kündigungsschutzprozess gegen Sie kann von uns zu einem fest vereinbarten Stundensatz übernommen werden. Wir werden aber auch zu den gesetzlichen Gebühren tätig. Die Berechnung der Kosten ist hier immer abhängig vom Streitwert, weshalb je nach Streitwert entweder das eine oder das andere für Sie günstiger ist.

Kostenbeispiele finden Sie hier:

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Das Ziel meiner Internetpräsentation: Ich möchte Ihnen einen Überblick über die Möglichkeit geben rechtssichere und begründete Kündigungen gegen Arbeitnehmer auszusprechen und Ihnen ermöglichen, sich gegen eine bereits eingelegte Kündigungsschutzklage zu verteidigen. Außerdem können Sie einsehen, welche Voraussetzungen zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes gelten und wie einzelne Kündigungsgründe zu verstehen und zu prüfen sind. Alles ist mit Mustern unterlegt und ermöglicht Ihnen, quasi wie Ihr eigener Anwalt, Ihr Recht zu verfolgen.

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Diese Seite kann den Anwalt nicht ersetzen. Jede noch so gute Aufbereitung stößt an ihre Grenzen, wo sie auf ein fehlendes Verständnis des Nutzers trifft, etwa weil es sich um einen besonderen Einzelfall handelt. Oder weil eine aktuelle gerichtliche Entscheidung noch nicht berücksichtigt ist. Vielleicht auch, weil der Nutzer nicht alles gelesen oder verstanden hat.

Vergessen Sie nicht, dass bei der äußerst komplizierten Verfahrensweise im Einzelfall auch Anwälte Fehler machen. Anwälte haben dafür eine Haftpflichtversicherung, Sie nicht. Den gesamten Schaden tragen Sie selbst und dieser kann, wie oben dargestellt, erheblich sein. Vergessen Sie außerdem folgendes nicht: Ich versuche diese Seite aktuell zu halten. Nichtsdestotrotz gibt es derzeit eine Vielzahl von aktuellen Rechtsprechung (insbesondere des Bundesarbeitsgerichts) die den Einzelfall dann doch etwas anders dastehen lassen kann, als hier geschildert.

Fazit: Nur für den, der bereit ist, ein erhebliches Risiko einzugehen, stellt diese Seite eine sinnvolle Alternative zur Beauftragung eines Rechtsanwalts dar. Alle anderen sollten einen ersten Überblick über das Thema erlangen und mithilfe dieser Informationen prüfen können, ob in ihrem besonderen Fall eine Kündigung des Arbeitnehmers überhaupt möglich ist. Ist dies der Fall, empfehle ich allerdings die Hinzuziehung eines anwaltlichen Experten.

Wichtiger Hinweis zum Ende: Arbeiten Sie bitte die Seiten komplett durch. Ich habe mich bemüht, den Inhalt auf das Wesentliche zu reduzieren. Wenn Sie etwas auslassen, besteht die Gefahr, dass Sie gravierende Fehler machen.


Bei Fragen oder Anregungen zu den dargestellten Inhalten kontaktieren Sie mich gerne unter:

Fachanwalt@arbeitgeberanwalt-kuendigung.de

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