Für Arbeitgeber kommt bei dem Verdacht auf eine Straftat des Arbeitnehmers eine Kündigung auch bei geringem finanziellem Schaden in Betracht. Vorher ist aber an die Anhörung des Arbeitnehmers zu denken. Ein Beitrag zu einem aktuellen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach zur Kündigung einer Verkäufering wegen angeblichen Diebstahls von Fußballsammelbildern finden Sie hier.

Im Video gehe ich auf die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtskündigung ein: